United Kiosk behält sich vor, die AGB von Zeit zu Zeit unter Berücksichtigung der Interessen von United Kiosk für den Kunden zumutbar zu ändern. Solche Änderungen werden gegenüber Kunden, mit denen unter Einbeziehung der AGB bereits Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Abonnement-Verträge) bestehen, unter den folgenden Voraussetzungen wirksam: (a) Die Änderungen benachteiligen den Kunden nicht unangemessen und beinhalten keine den Kunden benachteiligenden Regelung über die Preise oder den geschuldeten Leistungsgegenstand; zulässig sind insbesondere im Wesentlichen nur sprachliche Korrekturen, Klarstellungen oder Präzisierungen und durch gesetzliche Änderungen oder ergangene Gerichtsurteile veranlasste Anpassungen; (b) United Kiosk teilt diesen Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt schriftlich (E-Mail genügt) mit; (c) United Kiosk weist in der Mitteilung darauf hin, dass die Änderungen wirksam werden, wenn der Kunden nicht vor dem angegebenen Änderungszeitpunkt mindestens in Textform widerspricht; und (d) bei United Kiosk geht kein mindestens in Textform erklärter Widerspruch des Kunden innerhalb dieser Frist zu.
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