United Kiosk kann die AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse (zum Beispiel laufende Abos) ändern, wenn die Änderungen für Kunden zumutbar sind und keine unangemessene Benachteiligung darstellen. Preis- oder Leistungsänderungen zulasten des Kunden sollen darüber nicht eingeführt werden; zulässig sind insbesondere sprachliche Korrekturen, Klarstellungen oder Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder Gerichtsurteile.
United Kiosk informiert betroffene Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt per E-Mail und weist darauf hin, dass die Änderungen wirksam werden, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Widersprechen Sie innerhalb der Frist in Textform, werden die Änderungen nicht wirksam.