Selbstverständlich können Sie bei United-Kiosk.de auch als Firma Zeitschriften-Abonnements bestellen. Für die Bestellung als Unternehmen gibt es einige interessante Zusatzinformationen:
Die Auswahl an Fachzeitschriften für Beruf & Ausbildung ist riesig.
Bitte überzeugen Sie sich selbst in unserem Kiosk für Fachzeitschriften. So finden Sie schnell eine interessante Zeitschrift.
Geben Sie Ihre Firmendaten direkt bei der Bestellung an.
Schon gleich bei der Bestellaufgabe können Sie durch Auswahl von „Geschäftlich“ im Formular einige Zusatzangaben hinterlegen, die Ihnen später das Leben erleichtern, z.B. Ihre Firmenbezeichnung und Umsatzsteuer-ID.
Nützlicher Tipp: Wann bzw. warum soll ich eine Umsatzsteuer-ID beim Bestellen angeben?
Geben Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-ID (UID) an, wenn Sie z.B. Ihren Firmensitz in Österreich oder Frankreich haben und bei uns bestellen. Denn dann können wir auch Ihre UID auf der Rechnung vermerken und entsprechend eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausweisen.
Sie können bei United Kiosk alle Bestellungen auf ein Jahr befristen.
Wir erinnern Sie dann rechtzeitig daran, bei Bedarf das jeweilige Abonnement erneut zu bestellen. Das ist ein prima Service, um Ihren Einkauf zu entlasten und immer einen neuen Bestelldatensatz in Ihren ERP-Systemen zu initiieren.
Sie vermissen einen Service oder haben weitere Fragen? Dann sind wir gerne für Sie da. Nutzen Sie für Ihre Anfrage am besten unser Kontaktformular.
Zusätzlicher Hinweis für digitale Inhalte: In Ergänzung zu den AGB, § 6 https://www.united-kiosk.de/agb.htm#Documents_AGB_6 informieren wir Sie, dass United Kiosk eContent überwiegend an Verbraucher anbietet und vertreibt.
Handelt es sich bei dem Endkunden um einen Unternehmer, so ist die Nutzung auf die berufliche Information zu dessen eigenen Zwecken beschränkt; ein Recht zur Nutzung für darüber hinausgehende unternehmerische Zwecke (z.B. die Nutzung in Intra- oder Extranets, in Pressespiegeln, zur Content-Aggregation oder zur gewerblichen, freiberuflichen, journalistischen oder kommerziellen Nutzung für einen Dritten, etwa einen Auftraggeber des Unternehmer-Endkunden) wird nicht eingeräumt.